Was leistet das Arbeitsrecht der Caritas
Für die Caritas als katholischem Wohlfahrtsverband gilt das kirchliche Arbeitsrecht. Als sogenannter Dritter Weg gilt dabei die einvernehmliche Gestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) und der Vergütung in paritätisch besetzten Kommissionen, auf Bundesebene der Caritas ist das die Arbeitsrechtliche Kommission (AK). Der "Dritte Weg" ergibt sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen (Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 Weimarer Reichsverfassung). Ein Streikrecht ist im Kirchlichen Arbeitsrecht nicht vorgesehen, weil dieses von der Idee einer Dienstgemeinschaft von Arbeitnehmern und Dienstgebern geprägt ist. Zudem gelten beim Arbeitsrecht der Kirchen spezielle Loyalitätsanforderungen, die in der von den Bischöfen erlassenen Grundordnung für den Kirchlichen Dienst niedergelegt sind. Über die Interpretation und die Verbindlichkeit der Grundordnung sind in jüngster Zeit Diskussionen aufgeflammt, angestoßen durch die Initiative #OutInChurch. Auch im Koalitionsvertrag der Ampel ist das Kirchliche Arbeitsrecht erwähnt: "Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen", heißt es auf Seite 71 des Koaltionsvertrags zwischen SPD, Grünen und FDP.
Was leistet das kirchliche Arbeitsrecht, wo hat es sich bewährt, welche Perspektiven für eine Weiterentwicklung gibt es - das erörtert der Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes Heinz-Josef Kessmann, der auch Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) der Caritas ist. In dieser Kommission sitzen Vertreter der Dienstgeberseite und Arbeitnehmervertreter.
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